Das Bekenntnis der Anglikanischen Kirche

1. Vom Glauben an die heilige Dreieinigkeit

Es ist ein einiger, lebendiger und wahrer Gott, ewig, unkörperlich, ungeteilt, leidlos, von unermesslicher Macht, Weisheit und Güte, der Schöpfer und Erhalter aller Dinge, der sichtbaren wie der unsichtbaren. Und in der Einheit dieser göttlichen Natur sind drei Personen von demselben Wesen, derselben Macht und derselben Ewigkeit, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.

2. Dass das Wort oder der Sohn Gottes wahrer Mensch geworden ist

Der Sohn, der das Wort des Vaters ist, von Ewigkeit vom Vater geboren, wahrer und ewiger Gott und eines Wesens mit dem Vater, hat im Leibe der gebenedeiten Jungfrau Maria aus ihrem Wesen die menschliche Natur angenommen, so daß die beiden Naturen, die göttliche und die menschliche, in der Einheit der Personen unzertrennlich verbunden sind, woher ein einiger Christus ist, wahrer Gott und wahrer Mensch, der wahrhaft gelitten hat, gekreuzigt, gestorben und begraben ist, damit er den Vater mit uns versöhnte und ein Opfer wäre nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle wirklichen Sünden der Menschen.

3. Von der Niederfahrt Christi zur Hölle

Wie Christus für uns gestorben und begraben ist, so muß man auch glauben, daß er zur Hölle niedergefahren ist.

4. Von der Auferstehung Christi

Christus ist wahrhaftig von den Toten auferstanden und hat seinen Leib mit Fleisch und Gebeinen und mit allem, was zur vollständigen menschlichen Natur gehört, wieder angenommen, womit er gen Himmel gefahren ist und dort sitzt, bis er am jüngsten Tage zum Gericht über die Menschen wiederkommen wird.

5. Vom Heiligen Geist

Der Heilige Geist, der vom Vater und vom Sohn ausgeht, ist mit dem Vater und dem Sohn von gleichem Wesen, Majestät und Herrlichkeit, wahrer und ewiger Gott.

6. Dass die Heilige Schrift zur Seligkeit hinlänglich ist

Die Heilige Schrift enthält alles, was zum Heil notwendig ist, so daß, was darin nicht zu lesen steht und daraus nicht bewiesen werden kann, niemandem als Glaubensartikel oder als etwas Heilsnotwendiges auferlegt werden darf.

Unter dem, was wir die Heilige Schrift nennen, verstehen wir diejenigen kanonischen Bücher des Alten und Neuen Testaments, an deren Autorität in der Kirche nie ein Zweifel gewesen ist.

(Es folgt eine Aufzählung der kanonischen Bücher des Alten Testaments, d.h. derer, die die evangelischen Kirchen als kanonisch anerkennen, ohne die Apokryphen)

Die übrigen Bücher liest zwar die Kirche, wie Hieronymus sagt, als Vorbilder für das Leben und als Sittenregeln, aber sie gebraucht dieselben nicht zum Beweise für Glaubenslehren. Es sind dies:

(Es folgt eine Aufzählung der apokryphen Schriften des Alten Testaments)

Alle Bücher des Neuen Testaments - so wie sie allgemein angenommen sind - nehmen wir an und betrachten sie als kanonisch.

7. Vom Alten Testament

Das Alte Testament widerspricht dem Neuen nicht. Denn sowohl im Alten als auch im Neuen Testament ist durch Christus, welcher der einige Mittler zwischen Gott und den Menschen und zugleich Gott und Mensch ist, das ewige Leben dem Menschengeschlecht angeboten. Darum haben diejenigen eine falsche Ansicht, welche vorgeben, die Alten hätten nur auf zeitliche Verheißungen gehofft. Obgleich das Gesetz, welches Gott durch Moses gegeben hat, hinsichtlich der Zeremonien und Riten die Christen nicht bindet und auch die darin enthaltenen bürgerlichen Vorschriften in keinem Staate notwendig angenommen werden müssen, so ist doch nichtsdestoweniger von dem Gehorsam gegen die sogenannten sittlichen Gebote niemand, auch kein Christ, befreit.

8. Von den drei Symbolen

Die drei Symbole, das Nicänische, das des Athanasius und das gewöhnlich sogenannte Apostolische, müssen unter allen Umständen angenommen und geglaubt werden. Denn sie können durch die sichersten Zeugnisse der Schrift bewiesen werden.

9. Von der Erbsünde

Die Erbsünde besteht nicht - wie die Pelagianer erdichten - in der Nachfolge Adams, sondern sie ist der Fehler und die Verderbtheit der Natur eines jeden Menschen, der von Adam her natürlich geboren ist. Daher kommt es, daß er von der ursprünglichen Gerechtigkeit sehr weit entfernt und seiner Natur nach zum Bösen geneigt ist und daß das Fleisch immer gelüstet wider den Geist. Darum verdient sie auch in jedem Neugeborenen den Zorn Gottes und die Verdammnis. Auch in den Wiedergeborenen bleibt diese Verderbtheit der Natur. Daher kommt es, daß die fleischliche Gesinnung, griechisch phronema sarkos - was einige mit Weisheit, andere mit Sinn, andere mit Gesinnung, andere mit Begierde des Fleisches übersetzen -, dem Gesetze Gottes nicht untertan ist. Und obgleich an den Gläubigen und Getauften nichts Verdammliches ist, so bekennt doch der Apostel, daß die böse Lust die Natur der Sünde in sich hat.

10. Vom freien Willen

Der Zustand des Menschen nach dem Fall Adams ist der, daß er sich durch seine natürlichen Kräfte und guten Werke nicht zum Glauben und zur Anrufung Gottes bekehren und bereiten kann. Daher vermögen wir nicht, Werke der Frömmigkeit zu tun, die Gott wohlgefällig und angenehm sind, es sei denn, daß die Gnade Gottes durch Christus uns zuvorkommt, so daß wir guten Willen haben, und mit uns mitwirkt, während wir den guten Willen haben.

11. Von der Rechtfertigung des Menschen

Allein um des Verdienstes unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi willen, durch den Glauben, nicht um unserer Werke und Verdienste willen, werden wir vor Gott für gerecht geachtet. Daß wir daher allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, ist eine sehr heilsame und sehr trostvolle Lehre, wie in der Homilie von der Rechtfertigung des Menschen weiter ausgeführt wird.

12. Von den guten Werken

Die guten Werke, welche die Früchte des Glaubens sind und auf die Rechtfertigung folgen, sind, obgleich sie unsere Sünden nicht sühnen und vor der Strenge des göttlichen Gerichts nicht bestehen können, dennoch Gott wohlgefällig und angenehm in Christus und fließen notwendig aus dem wahren und lebendigen Glauben, so daß an ihnen der lebendige Glaube ebenso deutlich erkannt werden kann, wie man einen Baum an seiner Frucht erkennt.

13. Von den Werken vor der Rechtfertigung

Werke, welche vor dem Empfang der Gnade Christi und vor der Eingebung seines Geistes getan werden, sind, da sie nicht aus dem Glauben an Jesus Christus hervorgehen, Gott keineswegs angenehm, und sie machen die Menschen auch nicht fähig, Gnade zu empfangen, das heißt, sie verdienen auch nicht, wie die Scholastiker sagen, die Gnade de congruo; vielmehr, da sie nicht getan sind, wie sie nach Gottes Willen und Gebot getan werden sollen, zweifeln wir nicht, daß sie die Natur der Sünde haben.

14. Von den überverdienstlichen Werken

Freiwillige Werke neben und über den Geboten Gottes, die man überverdienstliche Werke nennt, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit behauptet werden. Denn dadurch erklären die Menschen, daß sie Gott nicht nur das geben, wozu sie verpflichtet sind, sondern um seinetwillen mehr tun, als sie schuldig sind, wogegen Christus doch deutlich spricht: Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprechet: Wir sind unnütze Knechte.

15. Dass Christus allein ohne Sünde ist

Christus ist in unserer wahren Natur uns in allem gleich geworden, doch ohne Sünde, wovon er völlig rein war im Fleische wie im Geiste. Er kam als das unbefleckte Lamm, das durch seine einmal geschehene Selbstaufopferung die Sünden der Welt trug, und es war, wie Johannes sagt, keine Sünde in ihm. Aber wir anderen, wenn wir auch getauft und in Christus wiedergeboren sind, fehlen doch alle in vielen Stücken, und so wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns.

16. Von der Sünde nach der Taufe

Nicht jede nach der Taufe freiwillig begangene Todsünde ist eine Sünde wider den Heiligen Geist und unvergebbar. Darum darf man denen, die nach der Taufe in Sünden gefallen sind, die Gelegenheit zur Buße nicht versagen. Auch nachdem wir den Heiligen Geist empfangen haben, können wir von der uns gegebenen Gnade abweichen und sündigen, dann aber auch durch die Gnade Gottes wieder aufstehen und unser Leben bessern. Deshalb sind jene zu verwerfen, welche behaupten, daß sie, solange sie hier leben, nicht mehr sündigen können, oder welche denen, die sich wahrhaft bessern, die Möglichkeit der Vergebung absprechen.

17. Von der Vorherbestimmung und Erwählung

Die Vorherbestimmung zum Leben ist der ewige Vorsatz Gottes, wodurch er vor Grundlegung der Welt nach seinem uns verborgenen Rate fest beschlossen hat, diejenigen, welche er in Christus aus dem Menschengeschlecht erwählt hat, vom Fluch und Verderben zu befreien und als Gefäße der Ehre durch Christus zur ewigen Seligkeit zu bringen. Daher werden diejenigen, welche mit einer so herrlichen Wohltat Gottes beschenkt sind, durch seinen Geist, der zur rechten Zeit wirkt, nach seinem Vorsatz berufen, sie gehorchen der Berufung durch die Gnade, sie werden dem Bilde seines eingeborenen Sohnes Jesus Christus gleichgemacht sie wandeln heilig in guten Werken und gelangen endlich durch Gottes Barmherzigkeit zur ewigen Seligkeit.

Wie die fromme Betrachtung unserer Vorherbestimmung und Erwählung in Christus voll süßen, angenehmen und unaussprechlichen Trostes ist für die wahrhaft Frommen und für diejenigen, die in sich die Kraft des Geistes Christi fühlen, welche die Handlungen des Fleisches und ihre irdischen Glieder tötet und ihr Gemüt zu himmlischen und hohen Dingen emporzieht, teils weil sie unsern Glauben an die ewige Seligkeit, die wir durch Christus erlangen, sehr festigt und stärkt, teils, weil sie unsere Liebe zu Gott heftig entzündet, so ist auf der andern Seite für neugierige, fleischliche und des Geistes Christi ermangelnde Menschen das ständige Vorhalten der Lehre von der Vorherbestimmung Gottes ein sehr gefährlicher Absturz, wodurch der Teufel sie entweder in Verzweiflung oder in die nicht minder gefährliche Sicherheit eines höchst unreinen Lebens hineinstößt.

Sodann muß man die göttlichen Verheißungen so auffassen, wie sie uns in der Heiligen Schrift im allgemeinen gegeben sind, und Gottes Wille muß in unseren Handlungen so befolgt werden, wie wir ihn im Worte Gottes ausdrücklich geoffenbart vor uns haben.

18. Dass nur im Namen Christi auf ewige Seligkeit zu hoffen ist

Auch diejenigen sind zu verdammen, welche zu behaupten wagen, ein jeder solle durch das Gesetz oder die Sekte, wozu er sich bekennt, selig werden, wenn er nur genau hiernach und nach dem natürlichen Licht gelebt habe, während doch die Heilige Schrift nur den Namen Jesu Christi verkündigt, in welchem die Menschen selig werden sollen.

19. Von der Kirche

Die sichtbare Kirche Christi ist eine Versammlung von Gläubigen, in welcher das Wort Gottes rein gelehrt wird und die Sakramente in allem, was notwendig dazu gehört, der Einsetzung Christi gemäß recht verwaltet werden.

Wie die jerusalemische, alexandrinische und antiochianische Kirche geirrt hat, so hat auch die römische Kirche geirrt, und zwar nicht nur im Handeln und in den zeremoniellen Riten, sondern auch in Glaubenssachen.

20. Von der Vollmacht der Kirche

Die Kirche hat das Recht, Riten festzusetzen, und hat Vollmacht in Glaubensstreitigkeiten. Doch ist es der Kirche nicht erlaubt, etwas anzuordnen, was dem geschriebenen Worte Gottes entgegen ist, und sie darf auch nicht eine Schriftstelle so erklären, daß sie einer andern widerspricht. Obwohl daher die Kirche Zeugin und Bewahrerin der göttlichen Bücher ist, so darf sie doch nichts im Gegensatz zu ihnen beschließen und ebenso auch abgesehen von ihnen nichts als heilsnotwendigen Glaubenssatz aufdrängen.

21. Von der Vollmacht der allgemeinen Konzilien

Allgemeine Konzilien können sich nicht ohne Befehl und Willen der Fürsten versammeln. Und wenn sie zusammengekommen sind, so können sie, weil sie aus Menschen bestehen, die nicht alle vom Geist und Wort Gottes geleitet werden, auch irren, und sie haben bisweilen geirrt, sogar in Dingen, die sich auf Gott beziehen. Was darum von ihnen als heilsnotwendig beschlossen wird, hat weder Kraft noch Gültigkeit, wenn nicht gezeigt werden kann, daß es aus der Heiligen Schrift entnommen ist.

22. Vom Fegefeuer

Die Lehre der römischen Kirche vom Fegefeuer, von den Ablässen, von der Verehrung und Anbetung der Bilder und Reliquien sowie auch von der Anrufung der Heiligen ist eine nichtige und eitel erdichtete Sache und gründet sich auf keine Zeugnisse der Schrift, sie widerstreitet vielmehr dem Worte Gottes.

23. Von der Berufung zum Dienst in der Gemeinde

Niemand darf sich das Amt anmaßen, in der Gemeinde öffentlich zu predigen oder die Sakramente zu verwalten, wenn er nicht vorher zu diesen Verrichtungen rechtmäßig berufen und gesandt ist. Und wir müssen diejenigen als rechtmäßig berufen und gesandt betrachten, welche für dieses Werk durch Menschen, denen die Vollmacht m der Gemeinde gegeben ist, Diener zu berufen und in den Weinberg des Herrn zu senden, hinzugewählt und angenommen worden sind.

24. Dass man in der Gemeinde in einer Sprache reden muss, die dem Volke bekannt ist

In einer dem Volke unverständlichen Sprache die öffentlichen Gebete in der Kirche zu verrichten oder die Sakramente zu verwalten, widerstreitet offenbar dem Worte Gottes und dem Brauch der ältesten Kirche.

25. Von den Sakramenten

Die von Christus eingesetzten Sakramente sind nicht nur Zeichen, an denen man äußerlich die Christen erkennen kann, sondern vielmehr sichere Zeugnisse und wirksame Zeichen der Gnade und des Wohlwollens Gottes gegen uns, wodurch er selbst unsichtbar in uns wirkt und unsern Glauben an ihn nicht nur erweckt, sondern auch stärkt.

Zwei Sakramente sind von unserem Herrn Christus im Evangelium eingesetzt, nämlich die Taufe und das heilige Abendmahl.

Jene fünf sogenannten Sakramente, nämlich die Firmung, die Buße, die Priesterweihe, die Ehe und die letzte Ölung, sind nicht für evangelische Sakramente zu halten, da sie teils aus einer entarteten Nachfolge der Apostel entsprungen, teils Ordnungen des Lebens sind, die zwar in der Schrift gebilligt werden, aber nicht dieselbe Bedeutung von Sakramenten haben wie die Taufe und das heilige Abendmahl, da sie kein sichtbares Zeichen oder eine von Gott eingesetzte Zeremonie haben.

Die Sakramente sind von Christus nicht dazu eingesetzt, um angeschaut oder umhergetragen zu werden, sondern damit wir sie recht gebrauchen. Und sie haben nur in denen, die sie würdig empfangen, eine heilsame Wirkung; diejenigen aber, welche sie unwürdig empfangen, bereiten dadurch sich selbst die Verdammnis, wie Paulus sagt. 26. Dass die Unwürdigkeit der Geistlichen die Wirkung des Sakramentes nicht aufhebt

Obwohl in der sichtbaren Kirche die Bösen immer den Guten beigemischt sind und bisweilen dem Predigtamt und der Verwaltung der Sakramente vorstehen, so darf man doch ihren Dienst sowohl beim Hören des Wortes Gottes als auch beim Empfang der Sakramente benützen, da sie nicht in ihrem eigenen, sondern in Christi Namen handeln und nach seinem Auftrage und in seiner Vollmacht ihren Dienst verrichten. Auch wird durch ihre Bosheit die Wirkung der von Christus eingesetzten Handlungen nicht aufgehoben oder die Gnade der Gaben Gottes vermindert bei denen, die gläubig und rechtmäßig die ihnen dargebotenen Sakramente empfangen, welche wegen der Einsetzung Christi und wegen der Verheißung wirksam sind, auch wenn sie von Bösen verwaltet werden.

Jedoch gehört es zur Kirchenzucht, daß unwürdige Geistliche zur Untersuchung gezogen und von denen, die ihre Vergehen kennen, angeklagt und schließlich, wenn sie schuldig befunden sind, durch gerechtes Urteil ihres Amtes entsetzt werden.

27. Von der Taufe

Die Taufe ist nicht nur ein Zeichen des Bekenntnisses und ein Merkmal, wodurch sich die Christen von den Nichtchristen unterscheiden, sondern sie ist auch ein Zeichen der Wiedergeburt, wodurch, gleichsam wie durch eine Urkunde, diejenigen, welche die Taufe recht empfangen, der Kirche einverleibt werden, die Verheißungen der Vergebung der Sünden und unserer Annahme zu Kindern Gottes durch den Heiligen Geist sichtbar versiegelt werden, der Glaube gestärkt und die Gnade durch die Kraft der Anrufung Gottes vermehrt wird. Die Kindertaufe muß unter allen Umständen in der Kirche beibehalten werden, da sie mit der Einsetzung Christi aufs beste übereinstimmt.

28. Vom heiligen Abendmahl

Das heilige Abendmahl ist nicht nur ein Zeichen des gegenseitigen Wohlwollens der Christen untereinander, sondern es ist vielmehr das Sakrament unserer Erlösung durch den Tod Christi. Und so ist denn für die, welche es rechtmäßig, würdig und gläubig empfangen, das Brot, das wir brechen, die Gemeinschaft des Leibes Christi und ebenso der gesegnete Kelch die Gemeinschaft des Blutes Christi.

Die Transsubstantiation oder die Verwandlung der Substanz des Brotes und des Weines im Abendmahl kann aus der Heiligen Schrift nicht bewiesen werden, sondern ist den klaren Worten der Schrift entgegen, verkehrt die Natur des Sakraments und hat zu vielerlei Aberglauben Anlaß gegeben.

Der Leib Christi wird im Abendmahl nur in himmlischer und geistlicher Weise gegeben, empfangen und gegessen. Das Mittel aber, wodurch der Leib Christi im Abendmahl empfangen und gegessen wird, ist der Glaube.

Das Sakrament des Abendmahls wurde nach der Einsetzung Christi nicht aufbewahrt, herumgetragen, in die Höhe gehoben und auch nicht angebetet.

29. Dass die Gottlosen beim heiligen Abendmahl den Leib Christi nicht essen

Die Gottlosen und die, welche den lebendigen Glauben nicht haben, zerdrücken zwar fleischlich und sichtbar mit den Zähnen, wie Augustin sagt, das Sakrament des Leibes und Blutes Christi, werden aber in keiner Weise Christi teilhaftig, sondern essen und trinken vielmehr das Sakrament oder Sinnbild einer so großen Sache sich selber zum Gericht.

30. Von beiderlei Gestalt

Der Kelch des Herrn darf den Laien nicht verweigert werden; denn beide Teile des Sakraments des Herrn müssen nach Christi Einsetzung und Gebot allen Christen gleichmäßig gereicht werden.

31. Über das einige, am Kreuz vollbrachte Opfer Christi

Das einmal geschehene Opfer Christi ist die vollkommene Erlösung, Versöhnung und Genugtuung für alle Sünden der ganzen Welt, sowohl für die Erbsünde als auch für die wirklichen Sünden. Und es gibt keine andere Sühne für die Sünden als jene allein. Daher sind die Meßopfer, von denen man gewöhnlich sagte, daß darin der Priester zum Erlaß der Strafe oder Schuld für Lebende und Tote Christus opfere, lästerliche Erfindungen und verderbliche Betrügereien.

32. Von der Priesterehe

Den Bischöfen, Priestern und Diakonen ist es durch kein göttliches Gebot vorgeschrieben, daß sie die Ehelosigkeit geloben oder sich der Ehe enthalten sollen. Es ist also auch ihnen wie allen andern Christen erlaubt, nach ihrem eigenen Gutdünken eine Ehe zu schließen, wenn dieses nach ihrem Urteil der Gottseligkeit förderlicher ist.

33. Dass die Exkommunizierten zu meiden sind

Wer durch öffentliche Bekanntmachung der Kirche rechtmäßig aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgestoßen und exkommuniziert ist, der soll von der gesamten Menge der Gläubigen als ein Heide und Zöllner gehalten werden, bis er sich durch Buße nach dem Urteil eines zuständigen Richters öffentlich mit ihr ausgesöhnt hat.

34. Von den kirchlichen Überlieferungen

Es ist nicht unter allen Umständen notwendig, daß die Überlieferungen und Zeremonien überall dieselben oder gar ganz gleich sind. Denn sie sind immer mannigfaltig gewesen und können je nach der Verschiedenheit der Länder, Zeiten und Sitten geändert werden, wenn nur nichts im Gegensatz zum Worte Gottes angeordnet wird. Wer die Überlieferungen und Zeremonien, die nicht wider das Wort Gottes streiten und öffentlich angeordnet und bestätigt sind, nach seinem eigenen Willen und Vorsatz öffentlich verletzt, der soll als einer, der gegen die öffentliche Ordnung der Kirche sündigt und das Ansehen der Obrigkeit verletzt und die Gewissen der schwachen Brüder verwundet, zur Abschreckung für die anderen öffentlich gerügt werden.

Jede Partikular- oder Nationalkirche hat die Vollmacht, kirchliche Zeremonien oder Riten einzuführen, zu ändern oder abzuschaffen, welche nur durch menschliche Autorität eingerichtet sind, wenn nur alles zur Erbauung geschieht.

35. Von den Homilien

Der zweite Band der Homilien, deren einzelne Überschriften wir diesem Artikel unten angefügt haben, enthält eine gottselige und heilsame Lehre, welche für unsere Zeit nicht minder nötig ist, als der erste Band der Homilien, die zur Zeit Eduards Vl. herausgegeben worden sind. Daher urteilen wir, daß sie in den Kirchen von den Geistlichen fleißig und deutlich - damit sie vom Volke verstanden werden können - vorgelesen werden sollen . . . (Es folgt eine Aufzählung von Homilien)

36. Von der Konsekration (Weihe) der Bischöfe und Geistlichen

Das Buch von der Konsekration der Erzbischöfe und Bischöfe und von der Ordination der Priester und Diakonen, das kürzlich zur Zeit Eduards VI. herausgegeben und zur gleichen Zeit vom Parlament bestätigt worden ist, umfaßt alles, was zu einer solchen Konsekration und Ordination notwendig ist, und enthält nichts, was an sich abergläubisch oder gottlos wäre. Alle diejenigen also, welche nach den Riten jenes Buches seit dem zweiten Jahr der Regierung des vorgenannten Königs Eduard bis jetzt konsekriert oder ordiniert worden sind oder künftig nach denselben Riten konsekriert oder ordiniert werden, erklären wir für rechtmäßig, ordentlich und gesetzlich konsekriert und ordiniert.

37. Von der weltlichen Obrigkeit

Seine Majestät der König hat in diesem Königreich England und in seinen übrigen Herrschaftsgebieten die höchste Gewalt, wozu die oberste Herrschaft in allen Dingen über alle Stände dieses Königreichs, kirchliche wie bürgerliche, gehört, und er ist keiner auswärtigen Jurisdiktion unterworfen und darf es auch nicht sein.

Wenn wir seiner Majestät dem Könige die oberste Herrschaft zuschreiben, eine Bezeichnung, welche, wie wir bemerken, einigen Verleumdern anstößig ist, so geben wir damit unsern Königen nicht die Verwaltung des Wortes Gottes oder der Sakramente, was auch die kürzlich von unserer Königin Elisabeth herausgegebenen Vorschriften aufs deutlichste bezeugen, sondern vielmehr nur das Vorrecht, welches in der Heiligen Schrift von Gott selbst, wie wir sehen, allen frommen Fürsten immer zuerkannt worden ist, das heißt, daß sie alle ihnen von Gott anvertrauten Stände und Klassen, sie seien kirchlich oder bürgerlich, bei ihrer Pflicht erhalten und die Widerspenstigen und Übeltäter durch das weltliche Schwert in Zucht nehmen.

Der römische Papst hat keine Jurisdiktion in diesem Königreich England.

Die Reichsgesetze können die Christen wegen todeswürdiger Verbrechen und schwerer Vergehen mit dem Tode bestrafen.

Den Christen ist es erlaubt, auf Befehl der Obrigkeit Waffen zu tragen und Kriege zu führen.

38. Dass die Christen keine Gütergemeinschaft haben

Das Vermögen und die Güter der Christen sind, was Rechtsanspruch und Besitz betrifft, nicht gemeinsam, wie gewisse Wiedertäufer fälschlich behaupten. Doch muß ein jeder von dem, was er besitzt, nach dem Verhältnis seines Vermögens, den Armen gern Almosen geben.

39. Vom Eide des Christen

Wie wir bekennen, daß das unnötige und unbesonnene Schwören den Christen von unserem Herrn Jesus Christus und von seinem Apostel Jakobus untersagt worden ist, so halten wir es doch auch keineswegs durch die christliche Religion für verboten, auf Befehl der Obrigkeit in einer Angelegenheit des Glaubens und der Liebe zu schwören, wenn es nur nach der Lehre des Propheten heilig und recht und ohne Heuchelei geschieht.

Bestätigung der Artikel

Dieses Buch der vorstehenden Artikel ist bereits durch Zustimmung und Einwilligung der Allergnädigsten Königin Elisabeth, unserer Herrscherin, von Gottes Gnaden Königin von England, Frankreich und Irland, Beschützerin des Glaubens usw. aufs neue genehmigt worden, und soll demnach beibehalten und im ganzen Königreich England durchgeführt werden. Diese Artikel sind auch im Jahre 1571 in der Konvokation mit Bedacht gelesen und durch die Unterschrift des Herrn Erzbischofs und der Bischöfe des Oberhauses und der ganzen Geistlichkeit des Unterhauses von neuem bestätigt worden.